Tätigkeit und Fachkompetenz im Bereich Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht
Wir konzentrieren uns auf die Fachgebiete Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht.
Schwerpunkte dieser Tätigkeit sind:
- Testamentsgestaltung
- Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Nachlaßbetreuung und Testamentsvollstreckung
- Unternehmensnachfolge
- Vorweggenommene Erbfolge
- Vertretung vor Gericht und Finanzamt
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Unsere Fachkompetenz zeigt sich an:
Fachpublikationen:
Mitglieder unserer Sozietät wirken ständig an Fachpublikationen zum Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht mit, insbesondere Prof. Dr. Groll und Dr. Steiner sind gefragte Ansprechpartner der Medien und des Fernsehens.
Vorträge und Vortragsveranstaltungen für Banken und ähnliche Institutionen
Prof. Dr. Groll und Dr. Steiner halten bundesweit Vorträge und führen Fachseminare zum Erbrecht, zur Unternehmensnachfolge und zur vorweggenommenen Erbfolge durch.
Vorstandstätigkeit im Deutschen Forum für Erbrecht e. V.
Das Forum ist eine gemeinnützige Organisation, die sich der Aufklärung der Öffentlichkeit zum Erb- und Erbschaftsteuerrecht widmet. Es wurde unter maßgeblicher Mitwirkung von Mitgliedern der Kanzlei gegründet.
Anwaltsempfehlungen:
Das Nachrichtenmagazin Focus (Nr. 21 vom 22.05.2000 und Nr. 44 vom 27.10.2003) hat auf Grund einer umfangreichen Untersuchung acht Rechtsanwälte in München für Erbrecht empfohlen, darunter Rechtsanwalt Prof. Dr. Groll und Rechtsanwalt Dr. Steiner mit der jeweils höchstmöglichen Zahl von Empfehlungen.
Im JUVE-Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2000/2001 werden für den Bereich der Unternehmens- und Vermögensnachfolge bundesweit 40 Kanzleien empfohlen, darunter unsere Sozietät.


