Der Bundesfinanzhof hat durch Urteil klargestellt, daß in vielen Fällen des sog. Berliner Testaments nach dem Tod der Eltern der Freibetrag im Verhältnis zu beiden Eltern noch ausgenutzt werden kann, weil nach dem Tod des Erstversterbenden dem Abkömmling Pflichtteilsansprüche zustehen. weiterlesen
Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofes haften Erben nicht mit ihrem Privatvermögen für nach dem Erbfall angefallene Mietschulden, wenn der Nachlaß überschuldet ist und die Dürftigkeitseinrede erhoben wurde. weiterlesen
Die AGB-Klausel einer Bank, wonach es im freien Ermessen des Geldinstituts liegt, ob es nach dem Tod eines Kunden vom Erben einen Erbschein, ein Testamentsvollstreckerzeugnis oder eine ähnliche Urkunde verlangt, ist unwirksam. weiterlesen
Der Bundesfinanzhof hält das Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig und hat dieses zur Prüfung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, deshalb ergehen die Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerbescheide nur vorläufig. weiterlesen
Nach einem neuen Urteil des BGH haben Abkömmlinge nach einer Schenkung des Erblassers im Erbfall auch dann einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn sie zum Zeitpunkt dieser Schenkung noch gar nicht geboren waren. weiterlesen
Bundesfinanzhof ändert Rechtsprechung: Steuerschulden für das Todesjahr sind abzugsfähige Nachlaßverbindlichkeiten weiterlesen
Bislang konnte Geldvermögen in unbegrenzter Höhe steuerfrei durch Einbringung in eine Cash-GmbH übertragen werden. Dem soll durch ein neues Gesetz ein Ende bereitet werden. weiterlesen
Nach neuester Rechtsprechung ist ein Enkel des Erblassers pflichtteilsberechtigt, wenn ein Elternteil zwar auf sein Erb- und Pflichtteilsrecht verzichtet hat, jedoch vom Erblasser testamentarisch zum Alleinerben eingesetzt wurde. weiterlesen
Das Bundesjustizministerium legt einen Gesetzesentwurf vor, nach dem zukünftig eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare u. a. im Erbrecht in weiteren Punkten der Ehe gleichgestellt werden sollen. weiterlesen
Vor dem Gesetz sind seit einigen Jahren nichteheliche Kinder den ehelich geborenen Kindern zwar gleichgestellt, jedoch ist nicht sichergestellt, daß die Nachlaßgerichte von den unehelichen Kindern der Erblasser erfahren. Dies soll nun durch die weißen Karteikarten bei dem Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer sichergestellt werden.
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