„Die gesetzliche Erbfolge“ – Prof. Dr. Klaus Michael Groll

„Die gesetzliche Erbfolge“
Prof. Dr. Klaus Michael Groll

Die gesetzliche Erbfolge

Der gesetzlichen Erbfolge kommt eine hohe praktische Bedeutung zu. Sie greift ein, wenn der Verstorbene keine letztwillige Verfügung getroffen hat. Aber nicht nur dann, sondern zum Beispiel auch, wenn zwar eine Verfügung vorliegt, die jedoch aus irgend einem Grunde unwirksam ist oder wenn die Verfügung nur einen Teil des Nachlasses erfaßt, der eingesetzte Erbe die Erbschaft ausschlägt, das Testament nachträglich erfolgreich angefochten oder der Erbe nachträglich vom Gericht für erbunwürdig erklärt wird.

Ganz entscheidende Bedeutung hat das gesetzliche Erbrecht zudem für die Höhe von Pflichtteilsansprüchen. Der Leitfaden stellt die Grundsätze der gesetzlichen Erbfolge dar, unter Einbeziehung des Erbrechts von Ehegatten, nichtehelichen Kindern, Adoptivkindern und gleichgeschlechtlichen Paaren.

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