Informationsblatt Testamentshinterlegung
Warum hinterlegen?
Die Hinterlegung eines Testaments ist die sicherste Form der Verwahrung: Das Nachlaßgericht benachrichtigt das Geburtsstandesamt des Hinterlegers davon, daß ein Testament in Verwahrung ist. Das Standesamt wiederum gibt dem Nachlaßgericht Bescheid, wenn der Erbfall eingetreten ist, so daß das Nachlaßgericht das Testament eröffnen kann.
Wie hinterlegen?
Das Testament kann bei der Hinterlegungsstelle des Nachlaßgerichtes (dies ist ein Teil des Amtsgerichts) hinterlegt werden.
In München:
Amtsgericht München, Nachlaßgericht – Hinterlegungsstelle, Maxburgstraße 4, 80333 München; Zimmer 116; Parteiverkehr Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr – 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr; Telefon-Nr. 5597-2171. Wichtig: Personalausweis mitbringen!
Kosten?
Das Nachlaßgericht berechnet eine einmalige Gebühr, die sich nach dem Vermögen des Hinterlegers richtet.
Beispiel:
| Vermögen bis | Gebühr |
|---|---|
| 50.000 € | 33,00 € |
| 250.000 € | 108,00 € |
| 500.000 € | 201,75 € |
| 1.000.000 € | 389,25 € |
| 2.500.000 € | 951,75 € |
(Das Testament kann auch auf dem Postweg an die Hinterlegungsstelle gesandt werden, die dabei einzuhaltenden Formalien sollten vorher telefonisch mit der Hinterlegungsstelle geklärt werden.)


