Paul Grötsch
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Spezialgebiet von Rechtsanwalt Paul Grötsch ist die Testamentsgestaltung. Zudem betreut er unsere Mandanten vor allem bei der prozessualen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität München 2000 bis 2005;
- Erstes juristisches Staatsexamen 2005;
- Referendarausbildung in Bayern 2005 – 2007;
- Zweites juristisches Staatsexamen 2007
- seit 2011 Fachanwalt für Erbrecht.
Tutor am Institut für die gesamten Strafrechtswissenschaften, Rechtsphilosophie und Rechtsinformatik der Universität München 2002 bis 2004.
Geschäftsführer und Mitglied im Deutschen Forum für Erbrecht e. V.
Redaktionsleiter des Erbrechtsreports (Mitgliederzeitschrift des Deutschen Forums für Erbrecht e.V.)
Mitautor Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, 3. Auflage 2010
Mitautor Erbrechtsleitfaden „Schweizerisch-Deutsches Erbrecht“, 2. Auflage 2011
Verfasser eines Erbrechtsartikels in der Zeitschrift „Umbauen und Modernisieren“, Ausgabe 5-6/2010
Entscheidungsbesprechung zum Beschluß des OLG Stuttgart v. 24.11.2009, Az. 8 W 462/09, FamRZ 2010, 764


