Matthias Rösler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Spezialgebiet des Fachanwalts für Erbrecht Matthias Rösler ist die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Frankfurt 1988 bis 1993;
- Erstes juristisches Staatsexamen 1993;
- Zweites juristisches Staatsexamen 1997;
- seit 1997 als Anwalt auf dem Gebiet des Erbrechts mit dem Schwerpunkt Pflichtteilsrecht tätig.
Mitglied im Deutschen Forum für Erbrecht e. V.
Referent für das DEUTSCHE ANWALTSINSTITUT (DAI) für den Fachanwaltslehrgang Erbrecht sowie für die Allianz ProzessFinanz GmbH und für das Deutsche Forum für Erbrecht e.V.
Publikationen:
- Mitautor des mittlerweile in 3. Auflage erschienenen „Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung“ (Dr. Otto Schmidt Verlag, 3. Auflage 2010) Kapitel „Pflichtteilsrecht“ und „Prozessuale Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche“


