Spezialgebiet von Rechtsanwältin Carolin Gröger ist die prozessuale Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche. Außerdem betreut sie unsere Mandanten vor allem bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität München;
- Erstes juristisches Staatsexamen 2016;
- Referendarausbildung in München;
- Zweites juristisches Staatsexamen 2018.
Mitglied im Deutschen Forum für Erbrecht e.V.
Publikationen:
- Mitautorin Aufsatz „Das Problem der gerichtlichen Doppelbefassung bei der Erbenfeststellung“ (Erbrechtsreport 3-4/2018, Deutsches Forum für Erbrecht e.V.)