Kategorie: Erbrecht

Erwachsenenadoption: Ein Dauerbrenner im Erbrecht

Die Adoption eines Erwachsenen ist erbschaftsteuerlich in aller Regel höchst vorteilhaft. Erwachsenadoption ist zu erwägen, um den Freibetrag zu erhöhen und den Steuersatz zu senken. Voraussetzung dafür ist, dass dem Adoptionsgericht nachgewiesen werden kann, dass ein Eltern-Kind-ähnliches Verhältnis besteht.

Pflichtteil und Pflege des Erblassers

Der Pflichtteil eines enterbten Kinds kann sich kürzen, wenn der erbende Geschwisterteil den Erblasser gepflegt und er dafür kein angemessenes Entgelt erhalten hat. Der Erblasser kann die Berücksichtigung der Pflege in seinem Testament aber auch mit Wirkung zugunsten seiner enterbten Kinder einschränken oder ausschließen.

Mindern Grabpflegekosten den Pflichtteil?

Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten, sie mindern den Pflichtteil also nicht. Anders ist dies, wenn noch der Erblasser selbst einen Grabpflegevertrag mit einer bestimmten Laufzeit abgeschlossen hatte. Die deshalb den Erben treffenden Kosten können abgezogen werden und mindern so den Pflichtteil.

Vorsicht bei Testamentsergänzungen

Immer wieder kommt es zu Rechtsstreitigkeiten, weil unklar ist, ob Testamentsergänzungen der gesetzlich vorgeschriebenen Form genügen. Oft führt dies zu jahrelangen Rechtsstreiten, ob und inwieweit Ergänzungen formgültig waren. Am besten sollte jedes Testament einem Fachmann vorgelegt werden, damit er die Formalien überprüft (und natürlich auch den Inhalt). Generell können aber einige Ratschläge geben werden.

Wann lohnt sich der Antrag auf Erlass eines quotenlosen Erbscheins?

In vielen Laientestamenten fehlt die Bestimmung, welcher im Testament genannte Begünstigte Erbe oder Vermächtnisnehmer ist. Häufig fehlt die Angabe im Testament, welche Erbquote ein Miterbe hat. In jedem Testament sollte ausdrücklich angegeben werden, wer mit welcher Erbquote erben oder nur ein Vermächtnis erhalten soll.

Vorsicht vor Doppelbesteuerung bei thesaurierenden Fonds

Unser Steuerrecht kann tückisch sein. Bei der Planung der Vermögensnachfolge muss auch die Vermögensstruktur beachtet werden. Thesaurierende Fonds sollten umgeschichtet werden, wenn insbesondere wegen des Alters des Inhabers mit einem anstehenden Erbfall gerechnet werden muss. Denn von der Finanzverwaltung oder den Finanzgerichten kann man keine Gnade erwarten.