Unselige Erbschaftsteuerreform in Kraft

Bundespräsident Köhler hat unterzeichnet, die umstrittene Erbschaftsteuerreform tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Was die Bürger hier erleben mußten, ist ein einziges Trauerspiel. Hauptschuldige sind – das wird oft vergessen – der Bundes- finanzhof und das Bundes-verfassungsgericht. Ihre unseligen Entscheidungen haben das ganze Theater überhaupt erst eröffnet. Unselig deshalb, weil ihrer Meinung nach beim Verschenken und Vererben immer der volle Verkehrswert zugrunde gelegt werden müsse. Warum eigentlich? Der frühere Gesetzgeber hatte gute Gründe, den Übergang etwa von Unternehmen und Immobilien steuerlich zu privilegieren, denn im Gegensatz zu Aktien oder Festgeld kann man von ersteren nichts wegschneiden, um die Steuer zu zahlen. Außerdem sind Unternehmen und Immobilien in hohem Maße gemeinnützig und bedürfen auch daher des Schutzes. 

Wie wenig die Auffassung unserer höchsten Gerichte durchdacht ist, zeigt sich auch daran, daß das Bundesverfassungsgericht auf der anderen Seite sogenannte Verschonungen zuläßt. Warum also das ganze Theater? 

Die in der Folge mit der Reform befaßten Staatsorgane hatten nicht den Willen oder die Kraft, die nicht durchdachten Vorgaben der Gerichte soweit wie möglich zu entschärfen, weder der Bundestag, noch der Bundesrat, auch der Bundespräsident nicht. 

So werden die Bürger zunächst einmal mit einem höchst ungerechten Gesetz leben müssen, ein Gesetz, das sie in vielen Fällen unzumutbar belastet, ein Gesetz, das zahllose Streitigkeiten mit der Obrigkeit auslösen wird, vor allem ein Gesetz, das über kurz oder lang von unserem höchsten Gericht wieder für verfassungswidrig erklärt werden wird.