Neues GNotKG: Verwahrung eines Testaments beim Nachlassgericht kostet seit dem 01.08.2013 pauschal 75 EUR.

Die Kosten für die besondere amtliche Verwahrung eines Testaments haben sich seit dem 01.08.2013 für viele Erblasser reduziert. Grund dafür ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Während bislang die Kosten für die Verwahrung eines Testaments beim Nachlassgericht vom Vermögen des Testierenden abhingen, ist nun eine einmalige und pauschale Gebühr in Höhe von 75,00 EUR zu entrichten, auch wenn es sich um ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten handelt. Hinzu kommt für die Registrierung ein Betrag von 18,00 EUR je Testierenden (bei einem gemeinschaftlichen Testament eines Ehepaares also 36,00 EUR).  

Zum Vergleich: Bei einem Vermögen von 250.000,00 EUR fiel bislang eine Gebühr von 108,00 EUR an, bei einem Vermögen von 500.000,00 EUR betrug die Gebühr für die Verwahrung bereits 201,75 EUR.

Nachdem deshalb in den meisten Fällen künftig eine niedrigere Gebühr für die besondere amtliche Verwahrung eines Testaments anfällt, ist insbesondere Alleinstehenden noch mehr als zuvor zu dieser sichersten Form der Testamentsverwahrung zu raten. Durch die Hinterlegung beim Nachlassgericht ist das Testament vor Manipulationen und Zerstörung sicher.