Pflichtteilsanspruch

Bei dem Pflichtteilsanspruch nach § 2317 BGB handelt es sich um einen reinen Zahlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten (siehe Pflichtteil) gegen den oder die Erben. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe des Anspruchs selbst beziffern und geltend machen. Das Nachlassgericht kümmert sich darum nicht. Es informiert die Pflichtteilsberechtigten lediglich vom Erbfall und der Enterbung.

Da es dem Pflichtteilsberechtigten häufig nicht möglich ist, die Höhe des Pflichtteilsanspruchs zu beziffern, weil er über den Nachlasswert keine Kenntnis hat, steht ihm gegen den Erben ein Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 BGB zu.

Zu beachten ist die 3-jährige Verjährungsfrist des Pflichtteilsanspruchs nach § 195 BGB.