Ob Beratung zu einzelnen Fragen oder umfassende Betreuung eines Erbfalls, bei uns sind Sie in allen Fragen des Erbrechts bestens aufgehoben.
Entwicklung einer Gesamtstrategie der Risikovorsorge und des geordneten Vermögensübergangs: „gerecht, friedenstiftend, steuersparend“
Was wir im Erbrecht im Einzelnen für Sie tun können:
- Testamentsgestaltung
- Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Nachlaßbetreuung
- Unternehmensnachfolge
- Schenkungen
- Vertretung vor Gericht und Finanzamt
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Wie läuft die Beratung praktisch ab?
Sie rufen einfach bei uns an (oder schicken uns eine Mail, einen Brief oder ein Telefax). Unser Sekretariat verbindet Sie mit dem zuständigen Partner. Ist dieser gerade nicht erreichbar, so wird er Sie umgehend zurückrufen. Der erste telefonische Kontakt ist stets kostenfrei!
In dem ersten Telefonat klären wir sodann Ihren Beratungsbedarf und legen das weitere Vorgehen zusammen mit Ihnen fest, meist indem ein Besprechungstermin vereinbart wird oder wir Sie bitten, Unterlagen zu übersenden.