Vertretung vor Gericht und Finanzamt

Vertretung vor dem Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren

Hier können wir Ihnen die Formalien abnehmen und alles Erforderliche für Sie organisieren. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen vor dem Nachlassgericht auch, falls es streitig wird.

Prozessvertretung bei der Anfechtung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen

Viele Testamente, ja sogar viele Erbverträge sind auslegungsbedürftig. Hier kommt Ihnen unsere reichhaltige Erfahrung aus vielen Erbfällen zugute.

Vermeidung der persönlichen Haftung des Erben

Die Ausschlagungsfrist beträgt nur 6 Wochen. Oft ist es unmöglich, sich innerhalb dieser kurzen Zeit einen Überblick über den Nachlaß zu verschaffen. 
Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie trotz Annahme der Erbschaft Ihre Haftung als Erbe auf den übernommenen Nachlaß beschränken können.

Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

Streit zu vermeiden oder beizulegen ist unser oberstes Ziel. Sollte dies aber nicht möglich sein, so vertreten wir Ihre Interessen mit allem Nachdruck, notfalls durch Teilungsklage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen vor Gericht

Die meisten Pflichtteilsfälle können wir außergerichtlich regulieren, wenn dies aber im Einzelfall nicht möglich ist, so vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht.

Vertretung bei Teilungsversteigerungen

Kommt es zur Teilungsversteigerung einer Immobilie des Nachlasses, so können wir Sie auch hier umfassend vertreten und beraten.

Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung

Das neue Erbschaftsteuerrecht eröffnet zahlreiche Bewertungsspielräume. Es gilt, diese geschickt auszunutzen, um Erbschaftsteuern zu sparen. Dafür stehen Ihnen auch unsere Steuerberater gerne zur Verfügung.

Anfertigung der erforderlichen weiteren Steuererklärungen

Selbstverständlich können unsere Steuerberater für Sie auch alle weiteren Steuererklärungen anfertigen, die im Zusammenhang mit einem Erbfall und im Anschluß daran erforderlich werden sollten.