Vertretung vor dem Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren
Hier können wir Ihnen die Formalien abnehmen und alles Erforderliche für Sie organisieren. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen vor dem Nachlassgericht auch, falls es streitig wird.
Prozessvertretung bei der Anfechtung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
Viele Testamente, ja sogar viele Erbverträge sind auslegungsbedürftig. Hier kommt Ihnen unsere reichhaltige Erfahrung aus vielen Erbfällen zugute.
Vermeidung der persönlichen Haftung des Erben
Die Ausschlagungsfrist beträgt nur 6 Wochen. Oft ist es unmöglich, sich innerhalb dieser kurzen Zeit einen Überblick über den Nachlaß zu verschaffen.
Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie trotz Annahme der Erbschaft Ihre Haftung als Erbe auf den übernommenen Nachlaß beschränken können.
Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
Streit zu vermeiden oder beizulegen ist unser oberstes Ziel. Sollte dies aber nicht möglich sein, so vertreten wir Ihre Interessen mit allem Nachdruck, notfalls durch Teilungsklage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen vor Gericht
Die meisten Pflichtteilsfälle können wir außergerichtlich regulieren, wenn dies aber im Einzelfall nicht möglich ist, so vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht.
Vertretung bei Teilungsversteigerungen
Kommt es zur Teilungsversteigerung einer Immobilie des Nachlasses, so können wir Sie auch hier umfassend vertreten und beraten.
Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung
Das neue Erbschaftsteuerrecht eröffnet zahlreiche Bewertungsspielräume. Es gilt, diese geschickt auszunutzen, um Erbschaftsteuern zu sparen. Dafür stehen Ihnen auch unsere Steuerberater gerne zur Verfügung.
Anfertigung der erforderlichen weiteren Steuererklärungen
Selbstverständlich können unsere Steuerberater für Sie auch alle weiteren Steuererklärungen anfertigen, die im Zusammenhang mit einem Erbfall und im Anschluß daran erforderlich werden sollten.