Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung

5. überarbeitete Auflage
herausgegeben von Dr. Anton Steiner
Verlag: otto-schmidt.de

Rechtsanwalt Dr. Anton Steiner ist in Nachfolge unseres Kanzleigründers Prof. Dr. Groll Herausgeber und Mitautor des 2300-seitigen „Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung“. Zusammen mit 20 Autoren, darunter aus unserer Sozietät auch die Rechtsanwälte Rösler und Grötsch, stellt er das gesamte Erbrecht dar. Konkrete Beratungshinweise und zahlreiche Formulierungsmuster machen das Werk anschaulich.

Das Handbuch vermittelt nicht nur juristischen Stoff, sondern die Autoren vermitteln den Zusammenhang zwischen Recht einerseits und Psychologie, Weisheit und Lebenserfahrung andererseits.

In kaum einem Rechtsbereich menschelt es so sehr, wie gerade bei den Themen „Erbrecht“ und „Vermögensnachfolge“. Das Werk gibt Ratschläge für eine kluge Gestaltung. Ziele sind dabei vor allem Gerechtigkeit, Schutz des Vermögens (auch gegenüber dem Fiskus) und familiärer Frieden.

Im April 2019 ist die 5. erheblich überarbeitete und erweiterte Auflage erschienen. 


Rezension

von Dr. Holger de Leve, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht, ZEV 2010, Heft 8, XVII (auszugsweise): 

Das der 2. Auflage in der Besprechung in ZEV 2006, H. 5, S. XVI ausgesprochene Lob kann für die 3. Auflage des Werks nur wiederholt werden. Und das nicht nur deswegen, weil sich der Kaufpreis unverändert gehalten hat. Dadurch wird das Preis-Leistungs-Verhältnis noch einmal verbessert, zumal das Werk an Umfang zugenommen hat.

Das ist sicher nicht zuletzt auf die zahlreichen Neuerungen im materiellen Erbrecht, Verfahrensrecht und Erbschaftsteuerrecht zurückzuführen, die seit Erscheinen der 2. Auflage vorgenommen wurden. So ist der neu gefasste § 2306 BGB ausführlich dargestellt und dabei sind auch noch die – für Erbfälle vor dem 1.1.2010 nach wie vor einschlägige – alte Fassung und die ihr eigenen Fragestellungen vereinzelt erklärt. Selbst so feine Details wie der richtige Wortlaut einer Ausschlagungserklärung i.S. von § 2306 BGB sind in dem Praxishandbuch angesprochen (S. 1139 f.). …

Wie in den Vorauflagen sehr geglückt ist die Darstellung der lebzeitigen Übertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge und der damit verbundenen Vor- und Nachteile. Gerade im Zuge der letzten großen Erbschaftsteuerreform waren diese Fragen für beratende Rechtsanwälte und Notare an der Tagesordnung. …

Uneingeschränktes Lob verdient auch der Abschnitt zu den Patientenverfügungen (B.XVI.), der aktuell an die neue Rechtslage (§§ 1901 a-c BGB) angepasst worden ist. …

Der hohe Qualitätsstandard des Praxishandbuchs überrascht nicht wirklich, sind doch Herausgeber und Autoren allesamt ausgewiesene Praktiker und/oder Fachleute auf dem Gebiet des Erbrechts.