Paul Grötsch

Spezialgebiet von Rechtsanwalt Paul Grötsch ist die Testamentsgestaltung. Zudem betreut er unsere Mandanten vor allem bei der prozessualen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.  

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität München 2000 bis 2005;
  • Erstes juristisches Staatsexamen 2005;
  • Referendarausbildung in Bayern 2005 – 2007;
  • Zweites juristisches Staatsexamen 2007
  • seit 2011 Fachanwalt für Erbrecht.

Tutor am Institut für die gesamten Strafrechtswissenschaften, Rechtsphilosophie und Rechtsinformatik der Universität München 2002 bis 2004.

Geschäftsführer und Mitglied im Deutschen Forum für Erbrecht e. V.

Redaktionsleiter des Erbrechtsreports (Mitgliederzeitschrift des Deutschen Forums für Erbrecht e.V.)

Publikationen:

  • Mitautor Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, 5. Auflage 2019, Kapitel:
    „Die lebzeitige Vermögensübertragung“, „Erbeinsetzung und Ersatzerbschaft“, „Die Schiedsgerichtsklausel“, „Die gesetzliche Erbfolge“, „Erbschaftskauf und Erbteilskauf“ und „Prozessuale Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche“ 
  • Mitautor Erbrechtsleitfaden „Schweizerisch-Deutsches Erbrecht“, 2. Auflage 2011