Dipl.-Kfm. Alfons Schuster

Spezialgebiet von Herrn Dipl.-Kfm. Alfons Schuster ist das Einkommensteuerrecht sowie das Recht der Besteuerung von Freiberuflern, insbesondere Ärzten und Zahnärzten.

  • Studium der Betriebswirtschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München von 1982 bis 1989;
  • Abschluß zum Diplom-Kaufmann im Jahre 1989;
  • Zulassung zum Steuerberater im Jahre 1993.

Mitglied im Deutschen Forum für Erbrecht e. V.