08/2026
München

Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht: Was Erben jetzt wissen müssen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird sich im Oktober 2026 gleich in zwei Verfahren mit der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer befassen. Am 12.10. steht die Frage im Mittelpunkt, ob der Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftsteuer besitzt. Am 13.10. geht es um die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen.

Im ersten Verfahren (Az. 1 BvF 1/23) rügt die Bayerische Staatsregierung die geltenden Regelungen als formell und materiell verfassungswidrig. Konkret beanstandet sie, dass die persönlichen Freibeträge (§ 16 ErbStG) und die Steuersätze (§ 19 ErbStG) seit Jahren nicht an die Preissteigerungen angepasst wurden und das regional sehr unterschiedliche Niveau der Immobilienpreise nicht berücksichtigen. Dies verstoße gegen die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG), den Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) sowie den Gleichheitssatz (Art. 3 GG).

Im zweiten Verfahren (Az. 1 BvR 804/22) wendet sich ein Erbe mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die weitreichenden Steuerprivilegien für Betriebsvermögen. Er sieht sich als Erbe von Privatvermögen (u.a. Wertpapierdepot und Grundvermögen) gegenüber Erben von Betriebsvermögen - die von weitgehender Steuerfreistellung bis hin zum vollständigen Steuererlass profitieren können - in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise benachteiligt.

Praxistipp: Die Verfahren können das Erbschaftsteuerrecht grundlegend verändern - ob durch höhere Freibeträge, neue Steuersätze oder eine Neuregelung der Betriebsvermögensprivilegien. Wer derzeit eine Vermögensnachfolge, insbesondere eine Unternehmensnachfolge, plant, sollte die Entscheidungen im Blick behalten. Wir werden über die Entwicklungen auf unserer Website weiter informieren. Schon jetzt kann es sinnvoll sein, Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen, um einer möglicherweise ungünstigeren Neuregelung zuvorzukommen.

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