Fachanwälte für Erbrecht in München:
Herzlich willkommen bei Groll, Gross & Steiner

Erfolg durch Spezialisierung: Als Fachanwälte für Erbrecht und Steuerberater in München bieten wir Ihnen Beratung im Erb- und Steuerrecht aus einer Hand.

Wir sind Rechtsanwälte und Steuerberater im Zentrum von München.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Erbrecht, Immobilienrecht, Erbschaftsteuerrecht
  • Steuerliche Beratung für Privatpersonen, Mittelstand und freie Berufe

Wir bieten Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand. Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht betreuen wir die Interessen unserer Mandanten in München und im gesamten Bundesgebiet. Als Gründungsmitglieder des Deutschen Forums für Erbrecht verfügen wir über Kontakte in alle wichtigen ausländischen Staaten, um dort unsere Mandanten im Erbrecht optimal beraten und vertreten zu können. Drei Rechtsanwälte besitzen die besondere Qualifikation eines Fachanwalts für Erbrecht; durch diese konsequente Spezialisierung können wir die Interessen unserer Mandanten auf dem schwierigen Gebiet des Erbrechts schnell und kompetent durchsetzen.

Unsere Leistungen im Bereich Erbrecht:

Allgemeines zum Erbrecht

Das Erbrecht gilt zu Recht als eines der schwierigsten Rechtsgebiete. Die Gestaltung des letzten Willens erfordert viel Erfahrung, da eine zukunftssichere Lösung für den Erbfall gefunden werden muss. Dabei spielt nicht nur das Rechtsgebiet des Erbrechts eine wichtige Rolle, auch andere Rechtsgebiete muss der Berater beherrschen, beispielsweise das Familienrecht, das Gesellschaftsrecht, das Versicherungsrecht und vor allem auch das Steuerrecht. Die Fachanwälte und Steuerberater von Groll Gross & Steiner sind Spezialisten für Erbrecht in München und bieten Ihnen kompetente Betreuung auf höchstem Niveau.

Wichtige Erbrechtsentscheidungen im Überblick

Bereits die Wahl der richtigen Testamentsform erfordert Kenntnis und Einfühlungsvermögen: Soll es ein Einzeltestament, ein gemeinschaftliches Testament oder auch ein Erbvertrag sein, eventuell auch ein Vertrag zu Gunsten Dritter oder gar der wenig bekannte Vertrag über den Nachlass? Mit Bedacht auszuwählen sind auch die Gestaltungsinstrumente des Erbrechts: Erbeinsetzung, Erbengemeinschaft, Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnis, Auflage, Testamentsvollstreckung, Teilungsanordnung, Teilungsverbot. Bei all diesen Entscheidungen stehen wir Ihnen als Ansprechpartner rund um das Thema Steuer- und Erbrecht in München zur Seite.

In der Praxis ein großes Problem ist zudem der Pflichtteil. Dies gilt zunächst aus der Sicht der Erben, die diesen auszahlen müssen, obwohl es dem Nachlass eventuell an Liquidität fehlt, weil wertvolle Immobilien oder ein großer Betrieb zum Nachlass gehören, aber wenig Kapital. Dann ist meistens auch ein Streit um die Bewertung vorprogrammiert und es kommt zur „Gutachterschlacht“. Umgekehrt steht auch der Pflichtteilsberechtigte oft vor großen Problemen, um einen Pflichtteil durchzusetzen: Die Erben mauern und verweigern die erforderlichen Auskünfte, insbesondere auch zum sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser Pflichtteilsergänzungsanspruch soll sicherstellen, dass der Pflichtteil nicht durch Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten komplett ausgehöhlt wird. Daher werden bestimmte Schenkungen rechnerisch dem Nachlass hinzugezählt, um hieraus den Pflichtteil zu ermitteln.

Erbrecht bedeutet vorsorgen

Unser Ziel ist es, solche Konflikte möglichst bereits im Vorfeld zu bereinigen. Der Königsweg ist hierbei ein notariell beurkundeter Pflichtteilsverzicht, bei dem der Pflichtteilsberechtigte, beispielsweise ein Kind aus einer früheren Beziehung, eine faire Abfindung erhält und im Gegenzug auf seinen künftigen Pflichtteil verzichtet. Damit ist allen geholfen: Der Pflichtteilsberechtigte erhält bereits frühzeitig Geld, der Erblasser weiß, dass seine künftigen Erben nicht mit den Problemen des Pflichtteils behelligt werden und kann sein Testament frei gestalten.

Eine weitere, von Laien viel zu wenig genutzte Möglichkeit, das Pflichtteilsproblem zumindest zu entschärfen, ist die sog. Pflichtteilsanrechnung. Wer beispielsweise einem nichtehelichen Kind zur Existenzgründung einen Geldbetrag zukommen lässt, der kann zugleich bestimmen, dass diese Zahlung auf einen künftigen Pflichtteil anzurechnen ist, diesen also mindert. Hier lauert für den Laien aber eine häufig übersehene Falle: Eine solche Anrechnungsbestimmung kann zwar formlos erfolgen (aus Beweisgründen ist natürlich Schriftform anzuraten), sie muss aber spätestens bei Ausführung der Schenkung ausgesprochen sein, im Nachhinein, beispielsweise in einem Testament, ist sie null und nichtig.

Unklarheiten vermeiden – dank der Hilfe Ihrer Spezialisten für Erbrecht in München

Ziel jeder Gestaltung ist es, eine friedenstiftende und streitvermeidende Lösung zu schaffen. Leider finden wir oft Konstellationen vor, in denen dies versäumt wurde. Denn das Erbrecht ist auch tückisch! Vielen Laien ist gar nicht bewusst, welchen Streit sie säen können, wenn sie scheinbar harmlose Formulierungen in einem laienhaft aufgesetzten und dadurch meist unklaren Testament wählen. Dann gilt es, möglichst ohne gerichtliche Auseinandersetzung, die aufgetretenen Konflikte kompetent, schnell und sachgerecht zu lösen. Hierfür ist eine genaue Kenntnis des Erbrechts und vor allem der zum Erbrecht laufend ergehenden Rechtsprechung unerlässlich. Mit diesem Wissen und jahrzehntelanger Erfahrung – als Spezialisten für Erbrecht in München und bundesweit – setzen wir uns ganzheitlich für die Interessen unserer Mandanten ein.