„… Und bin so klug als wie zuvor!“
Worum ging es? Das deutsche Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht legt der Bemessung der Steuer unterschiedliche Bemessungsregeln zugrunde. Bei unbebauten privaten Grundstücken sind es 80 Prozent vom Grundstückswert, bei bebauten gilt meist der Ertrags
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