Deutsches Pflichtteilsrecht gilt trotz Rechtswahl für englisches Erbrecht, das kein Pflichtteilsrecht kennt
Das OLG Köln (vom 22.04.2021 – 24 U 77/20) hat eine Grundsatzentscheidung gefällt: Ein Engländer, der seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland lebte, aber seine britische Staatsangehörigkeit nie aufgab, hatte ein Testament errichtet und für
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