Steuerbefreiung für das Familienheim
Die Steuerbefreiung für das Familienheim gilt nur für eine Flurstücknummer. Besteht das Grundstück, auf dem sich das Familienheim befindet, aus mehreren Flurnummern, gilt die Befreiung nur für die bebaute. Das sog. Familienheim, also die Wohnung ode
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