Termine und Fristen zum 31.12.2011 beachten!

Arbeitnehmer und Rentner müssen auf folgende Termine und Fristen zum
31.12.2011 (sog. Ausschlussfristen) achten, um ihre Ansprüche nicht
unwiderruflich zu verlieren:

1. Zum Jahresende endet die vierjährige Frist für die freiwillige
Abgabe der Einkommensteuererklärung 2007 (Antragsveranlagung). Die
freiwillige Abgabe betrifft meist Arbeitnehmer mit der Lohnsteuerklasse I und
Verheiratete mit den Steuerklassen IV und IV. Bei größeren Lohnschwankungen im
Laufe des Jahres, bei Lohnunterschieden zwischen Ehegatten und bei absetzbaren
Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und haushaltsnahen
Dienstleistungen ist regelmäßig mit einer Steuererstattung zu rechnen.

2. Bei vermögenswirksamen Leistungen kann die
Arbeitnehmer-Sparzulage
für 2007 ebenfalls noch bis zum 31.12.2011
beantragt werden. Der Antrag erfolgt meist zusammen mit der
Einkommensteuererklärung, kann aber auch separat gestellt werden.

3. Bausparer können den Antrag auf Wohnungsbauprämie für das
Jahr 2009 nur noch bis zum Ende des Jahres 2011 abgeben. Für später
eingehende Anträge entfällt der Anspruch unwiderruflich.

4. Der Antrag auf Altersvorsorgezulage für das Jahr 2009
bei einem Altersvorsorgevertrag („Riesterrente“) kann ebenfalls nur noch zum
31.12.2011 gestellt werden. Sofern kein Dauerzulagenantrag existiert, entfallen
auch hier die Ansprüche, wenn der Antrag nach dem 31.12.2011 eingeht.

(Pressemitteilung des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine e. V. vom
21.12.2011)