BFH: Sachverständigenkosten zur Ermittlung des Grundstückswerts bei Berechnung der Erbschaftsteuer sind abzugsfähig
Kosten für ein Sachverständigengutachten, mit dem gegenüber dem Finanzamt der niedrigere gemeine Wert eines Nachlaßgrundstücks nachgewiesen wird, sind bei der Berechnung der Erbschaftsteuer als Nachlaßverbindlichkeit abzugsfähig, wenn sie in engem Zu
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