Erbschaftsteuerreform verfassungswidrig!

Bundestag und Bundesrat haben entschieden. Nun ist Bundespräsident Horst Köhler am Zuge. Hält er die Erbschaft- steuerreform für verfassungswidrig, muß er sie stoppen. Und da gibt es viele Nüsse zu knacken, denn das neue Erb- schaftsteuergesetz verletzt unsere Verfassung in mehrfacher Hinsicht: 

  1. Der Eingangsteuersatz von 30 Prozent bei Geschwistern, Neffen und Nichten hat enteignende Wirkung und verstößt daher gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG. Ein Beispiel macht dies deutlich: Wohnen zwei Schwestern im gemeinsamen Haus und vererbt die eine der anderen ihren Anteil im Wert von 400.000,00 EUR, muß die Erbin 114.000,00 EUR Erbschaftsteuer zahlen, sie ist also in der Regel gezwungen, ihre Lebensgrundlage zu verkaufen.
  2. Ehegatten und Kinder erben das Familienwohnheim bei Überschreitung der Freibeträge nur dann steuerfrei, wenn sie nach dem Erbfall in dem Objekt zehn Jahre lang wohnen. Das erzeugt in vielen Fällen einen unzumutbaren Druck und verletzt das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung gemäß Art. 2 GG.
  3. Steuerfreiheit bezüglich des Familienwohnheims genießt nur das Kind, welches die Immobilie bewohnt. Das verstößt ebenfalls gegen den Gleichheitsgrundsatz, denn in aller Regel ist nur Platz für ein Kind (das häufig auch noch eine eigene Familie hat), es können also gar nicht alle Kinder in das Haus einziehen. Unabhängig von dem Verfassungsproblem wird es da häufig Hauen und Stechen geben, wer überhaupt einzieht, um den Steuervorteil zu erlangen.
  4. Der Zwang, zehn Jahre in der geerbten Immobilie zu wohnen und auch der Zwang für Betriebsnachfolger gegen alle wirtschaftliche Vernunft das Betriebsvermögen und das Lohnsummenniveau zu halten, sind Anschläge auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) und verletzen zudem die Würde des Menschen (Art. 1 GG).
  5. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß der Gleichheitsgrundsatz verletzt ist, wenn Regelungen so kompliziert sind, daß eine flächendeckende Überprüfung der steuerrelevanten Tatsachen unmöglich ist. Genau das wird hier aber wegen des Personalmangels der Finanzverwaltung der Fall sein.
  6. Das neue Gesetz macht den Staat zu einem omnipräsenten Schnüffler. Lohnsummen, Betriebsvermögen, Wohnsitze, Untervermietungen, Wohnflächen, alles muß zehn Jahre lang nach dem Erbfall überprüft werden. Hierin liegt ein die Gebote der Rücksicht und der Verhältnismäßigkeit verletzender Machtmißbrauch der Obrigkeit, der dem Grundsatz der freien Entfaltung der Persönlichkeit widerspricht.
  7. Geschwister, Neffen und Nichten werden schlechter gestellt als eingetragene gleichgeschlechtliche Partner, ja, sogar die eigenen Kinder des Verstorbenen haben einen geringeren Freibetrag (400.000,00 EUR) als die eingetragenen Partner (500.000,00 EUR). Das widerspricht den Grundsätzen der Gleichheit nach Art. 3 GG und des Schutzes der Familie nach Art. 6 GG.