Aktuelles Erbrecht

Wie man es nicht machen soll, zeigt ein neuer Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg.
In einer am 27.02.2024 veröffentlichten Entscheidung (Az.: II R 34/20) hat der Bundesfinanzhof (leider) einen entscheidenden Nachteil des Berliner Testaments bestätigt.
Eine kinderlose und verwitwete Frau hatte ein Testament geschrieben und darin bestimmt, dass derjenige Erbe sei, der sie bis zu ihrem Tod pflegt und betreut.
Bei der selbstgenutzten Immobilie, dem sogenannten Familienheim, kommt für Ehegatten und Abkömmlinge eine umfassende Steuerbefreiung in Betracht.
Fall: Eine Frau hatte ihren Arzt in ihrem Testament als Miterben bedacht. Sie bat den Arzt um Bestätigung ihrer Testierfähigkeit, dem der Arzt nachkam. Nach dem Tod der Erblasserin waren die Miterben der Meinung, der Arzt sei nicht Miterbe …
Nicht selten verzichten Kinder gegenüber ihren Eltern für den ersten Erbfall auf ihren jeweiligen Pflichtteilsanspruch.
Ein Ehegatte oder auch die Kinder können das sogenannte Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erben.
Der Pflichtteilsberechtigte benötigt zur Berechnung seines Pflichtteils Auskunft über den Nachlass. Er kann vom Erben verlangen, dass dieser ein Nachlassverzeichnis erstellt. Der Pflichtteilsberechtigte kann auch verlangen, dass der Erbe hierfür einen Notar beauftragt, der das Nachlassverzeichnis in eigner Regie aufnimmt.
In der Presse wurde über ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs berichtet (Az.: II R 37/19), nach dem Immobilien steuerfrei vermacht werden können. Leider weckt die Berichterstattung hierüber falsche Hoffnung, da diese Rechtsprechung nur auf einen Sonderfall anwendbar ist.
Seit Jahresbeginn hat der Gesetzgeber die Bewertung von Immobilien für Zwecke der Besteuerung beim Erben und Verschenken nochmals deutlich verschärft. Umso wichtiger ist es für den Steuerbürger, darauf zu achten, dass wenigstens keine zu hohen Werte herauskommen.
Wie schnell ein zinsloses Darlehen zur Steuerpflicht oder gar zum Vorwurf der Steuerhinterziehung führen kann, zeigt ein kürzlich vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedener Fall (FG Düsseldorf – 4 K 272/21 Erb).
Das OLG München (vom 08.07.2022, Az.: 33 U 5525/21) hat eine wichtige Entscheidung zum Pflichtteilsergänzungsrecht gefällt.
Kryptowährungen können ganz normal vererbt werden, wie jeder andere Vermögenswert auch. Ebenso unterliegen sie auch der Erbschaftsteuer.
Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen die bisher vom Ehemann bzw. Elternteil selbstgenutzte Immobilie steuerfrei erben.
Zum 01.01.2023 tritt eine Reform des Betreuungsrechts in Kraft, die auch für Vorsorgevollmachten Bedeutung hat.
Gerichtliche Teilungsversteigerungen sind bei zerstrittenen Erbengemeinschaften immer häufiger anzutreffen.
In Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder wird für die Finanzämter verbindlich geregelt unter welchen Voraussetzungen Steuerberatungskosten bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer abzugsfähig sind (Bundessteuerblatt 2022 I 224).
Bereits mit Wirkung am 29.12.2020 brachte das Jahressteuergesetz 2020 eine Verschärfung des Erbschaftsteuerrechts, die weitgehend unbemerkt blieb, deren praktische Bedeutung sich aber mehr und mehr herausstellt.
Der BGH (v. 29.6.2022 – IV ZR 110/21) hat seine Wächterrolle für die Pflichtteilsberechtigten auch unter Geltung der europäischen Erbrechtsverordnung bestätigt. Es ging um folgenden Fall: Ein gebürtiger Engländer lebte seit Jahrzehnten in Deutschland. Er gab seine englische Staatsangehörigkeit zu keiner Zeit auf. Auf Grundlage der europäischen Erbrechtsverordnung wählte er in seinem Testament englisches Erbrecht, das kein Pflichtteilsrecht der Kinder kennt.
Die Adoption eines Erwachsenen ist erbschaftsteuerlich in aller Regel höchst vorteilhaft. Erwachsenadoption ist zu erwägen, um den Freibetrag zu erhöhen und den Steuersatz zu senken. Voraussetzung dafür ist, dass dem Adoptionsgericht nachgewiesen werden kann, dass ein Eltern-Kind-ähnliches Verhältnis besteht.