Ein Ehegatte oder auch die Kinder können das sogenannte Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erben.
Der Pflichtteilsberechtigte benötigt zur Berechnung seines Pflichtteils Auskunft über den Nachlass. Er kann vom Erben verlangen, dass dieser ein Nachlassverzeichnis erstellt. Der Pflichtteilsberechtigte kann auch verlangen, dass der Erbe hierfür einen Notar beauftragt, der das Nachlassverzeichnis in eigner Regie aufnimmt.
In der Presse wurde über ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs berichtet (Az.: II R 37/19), nach dem Immobilien steuerfrei vermacht werden können. Leider weckt die Berichterstattung hierüber falsche Hoffnung, da diese Rechtsprechung nur auf einen Sonderfall anwendbar ist.
Seit Jahresbeginn hat der Gesetzgeber die Bewertung von Immobilien für Zwecke der Besteuerung beim Erben und Verschenken nochmals deutlich verschärft. Umso wichtiger ist es für den Steuerbürger, darauf zu achten, dass wenigstens keine zu hohen Werte herauskommen.
Wie schnell ein zinsloses Darlehen zur Steuerpflicht oder gar zum Vorwurf der Steuerhinterziehung führen kann, zeigt ein kürzlich vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedener Fall (FG Düsseldorf – 4 K 272/21 Erb).
Das OLG München (vom 08.07.2022, Az.: 33 U 5525/21) hat eine wichtige Entscheidung zum Pflichtteilsergänzungsrecht gefällt.
Kryptowährungen können ganz normal vererbt werden, wie jeder andere Vermögenswert auch. Ebenso unterliegen sie auch der Erbschaftsteuer.
Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen die bisher vom Ehemann bzw. Elternteil selbstgenutzte Immobilie steuerfrei erben.
Zum 01.01.2023 tritt eine Reform des Betreuungsrechts in Kraft, die auch für Vorsorgevollmachten Bedeutung hat.
Gerichtliche Teilungsversteigerungen sind bei zerstrittenen Erbengemeinschaften immer häufiger anzutreffen.
In Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder wird für die Finanzämter verbindlich geregelt unter welchen Voraussetzungen Steuerberatungskosten bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer abzugsfähig sind (Bundessteuerblatt 2022 I 224).
Bereits mit Wirkung am 29.12.2020 brachte das Jahressteuergesetz 2020 eine Verschärfung des Erbschaftsteuerrechts, die weitgehend unbemerkt blieb, deren praktische Bedeutung sich aber mehr und mehr herausstellt.
Der BGH (v. 29.6.2022 – IV ZR 110/21) hat seine Wächterrolle für die Pflichtteilsberechtigten auch unter Geltung der europäischen Erbrechtsverordnung bestätigt. Es ging um folgenden Fall:
Ein gebürtiger Engländer lebte seit Jahrzehnten in Deutschland. Er gab seine englische Staatsangehörigkeit zu keiner Zeit auf. Auf Grundlage der europäischen Erbrechtsverordnung wählte er in seinem Testament englisches Erbrecht, das kein Pflichtteilsrecht der Kinder kennt.
Die Adoption eines Erwachsenen ist erbschaftsteuerlich in aller Regel höchst vorteilhaft. Erwachsenadoption ist zu erwägen, um den Freibetrag zu erhöhen und den Steuersatz zu senken. Voraussetzung dafür ist, dass dem Adoptionsgericht nachgewiesen werden kann, dass ein Eltern-Kind-ähnliches Verhältnis besteht.
Ein Erbe ist auch dann zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet, wenn er ein vom Notar aufgenommenes Nachlassverzeichnis vorlegt, bei dem Grund zur Annahme besteht, es sei nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt worden.
Wenn Ehegatten beispielsweise gemeinsam wie folgt testieren. In einem solchen Fall ist nach dem Gesetz zu prüfen, ob das Testament Bindungswirkung entfaltet oder nicht. Entfaltet es Bindungswirkung, so kann der Überlebende nicht neu testieren.
Zum 01.01.2022 tritt eine Verschärfung des deutschen Außensteuerrechts in Kraft. Wenn ein Unternehmer sich aus dem Betrieb zurückziehen und in sein Ferienhaus umziehen möchte, muss er dann die stillen Reserven versteuern.
Der Pflichtteil eines enterbten Kinds kann sich kürzen, wenn der erbende Geschwisterteil den Erblasser gepflegt und er dafür kein angemessenes Entgelt erhalten hat. Der Erblasser kann die Berücksichtigung der Pflege in seinem Testament aber auch mit Wirkung zugunsten seiner enterbten Kinder einschränken oder ausschließen.
Das OLG Köln hat eine Grundsatzentscheidung gefällt. Das deutsche Pflichtteilsrecht gilt trotz Rechtswahl nach der europäischen Erbrechtsverordnung für ein ausländisches Erbrecht, das keinen Pflichtteil kennt.
Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten, sie mindern den Pflichtteil also nicht. Anders ist dies, wenn noch der Erblasser selbst einen Grabpflegevertrag mit einer bestimmten Laufzeit abgeschlossen hatte. Die deshalb den Erben treffenden Kosten können abgezogen werden und mindern so den Pflichtteil.