Steuerbefreiung für das Familienheim: Bundesfinanzhof erweitert den Spielraum des Steuerpflichtigen

Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen die bisher vom Ehemann bzw. Elternteil selbstgenutzte Immobilie steuerfrei erben. Voraussetzung ist, dass sie dort unverzüglich einziehen und für mindestens zehn Jahre selbst wohnen. Die Finanzverwaltung ist hier streng und fordert einen Einzug binnen in der Regel sechs Monaten.

Aber häufig ist die Immobilie renovierungsbedürftig und Handwerker sind schwer zu bekommen. Dies hat auch das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof in München (Az.: II R 6/21) erkannt und deshalb auch noch einen Einzug binnen eines Jahres als unschädlich für die Steuerbefreiung angesehen. Allerdings müsse der Steuerpflichtige nachweisen, dass er sich ausreichend um eine schnelle Renovierung bemüht habe. Dies kann beispielsweise durch entsprechenden Schriftverkehr mit Handwerksfirmen, Anforderung von Angeboten, eine Ausschreibung durch den Architekten gelingen.