Tätigkeit und Fachkompetenz im Bereich Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht

Wir konzentrieren uns auf die Fachgebiete Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht.

Schwerpunkte dieser Tätigkeit sind:

Unsere Fachkompetenz zeigt sich an:

Fachpublikationen:

Mitglieder unserer Sozietät wirken ständig an Fachpublikationen zum Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht mit, insbesondere Dr. Anton Steiner, Matthias Rösler und Paul Grötsch sind gefragte Ansprechpartner der Medien und des Fernsehens.

Vorträge und Vortragsveranstaltungen für Banken und ähnliche Institutionen

Dr. Anton Steiner und Matthias Rösler halten bundesweit Vorträge und führen Fachseminare zum Erbrecht, zur Unternehmensnachfolge und zur vorweggenommenen Erbfolge durch.

Vorstandstätigkeit im Deutschen Forum für Erbrecht e. V.

Das Forum ist eine gemeinnützige Organisation, die sich der Aufklärung der Öffentlichkeit zum Erb- und Erbschaftsteuerrecht widmet. Es wurde unter maßgeblicher Mitwirkung von Mitgliedern der Kanzlei gegründet.

Anwaltsempfehlungen:

Bereits seit langem wird unsere Kanzlei vom Nachrichtenmagazin Focus empfohlen, so zuletzt 2013 von Focus Spezial, Deutschlands Top Anwälte, Anwaltsliste Erbrecht.

Im JUVE-Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2000/2001 werden für den Bereich der Unternehmens- und Vermögensnachfolge bundesweit 40 Kanzleien empfohlen, darunter unsere Sozietät.

Allgemeines zum Erbschaftsteuerrecht

Das deutsche Erbrecht und vor allem das Erbschaftsteuerrecht ist eine hochkomplizierte Materie. Unser Erbschaftsteuerrecht ist von dem Grundsatz „hohe Steuern, viele Ausnahmen“ geprägt. Wer sich in den Schutz einer Ausnahmevorschrift flüchten kann, spart  der Familie in erheblichem Umfang Erbschaftsteuer. Dies beginnt mit der konsequenten Ausnutzung von Freibeträgen bei der Testamentsgestaltung, bspw. indem auch der Freibetrag der Enkelkinder (von 200.000 EUR je Enkelkind) ausgenutzt wird. Bei geschickter Gestaltung lässt sich dies so handhaben, dass die eigentlichen Erben, also die eigenen Kinder, hierdurch wirtschaftlich nicht belastet werden. Unsere Fachanwälte für Erbrecht in München helfen Ihnen, die Gestaltungsspielräume in Ihrem Interesse zur Gänze zu nutzen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Ausnutzen der Steuerbefreiung für das Familienheim; die eigengenutzte Immobilie ist für die meisten Bundesbürger der größte Vermögenswert. Erbt der Ehegatte dieses Haus oder diese Eigentumswohnung, so muss er dort, von Ausnahmen abgesehen, zehn Jahre wohnen bleiben, um in den Genuss der Steuerfreiheit zu kommen. Wird die Immobilie hingegen noch zu Lebzeiten übertragen, so gibt es keine Frist. Dabei lässt sich die Rechtsposition des übertragenden Ehepartners für alle Wechselfälle des Lebens (Vorversterben des anderen Ehegatten, Scheidung, etc.) absichern. Im Ergebnis wird so das Familienheim zwischen den Ehegatten komplett steuerfrei gestellt.

Ein anderer, ganz wichtiger Baustein des Erbschaftsteuersparens, bei der wir Ihnen als Spezialisten für Steuer- und Erbrecht in München zur Seite stehen, ist die Gestaltung der Vermögensstruktur, insbesondere bei Immobilien und Unternehmen, um hier optimal Erbschaftsteuern zu sparen. Dies beginnt bei der Erbschaftsteuer für Immobilien mit dem  10-prozentigen Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien und reicht bis zur völligen Steuerbefreiung für Wohnungsunternehmen, beispielsweise die Bündelung von mehr als 300 Wohnungen in einer Kommanditgesellschaft. Hier spielt bei der Erbschaftsteuer auch die Rechtsformwahl bei Unternehmen einen großen Unterschied: War der Erblasser mit 10 Prozent an einer GmbH beteiligt, so ist eine Steuerbefreiung nur möglich, wenn er diese Anteile mit anderen Teilhabern so bündelt, dass eine 25-Prozent-Grenze überschritten wird, war er hingegen mit 10 Prozent an demselben Unternehmen beteiligt, das als GmbH & Co. KG organisiert wird, so ist eine Steuerbefreiung im Erbfall möglich.

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet es, unseren Mandanten Erbschaftsteuern zu sparen, indem eine klug gestaltete vorweggenommene Erbfolge durchgeführt wird. Dabei gilt der eiserne Grundsatz: „Steuern sparen ist nicht alles!“ Die vorweggenommene Erbfolge muss in ein familiäres und wirtschaftliches Gesamtkonzept passen. Dann ist sie gerade bei Immobilien ein probates Mittel, um Steuern zu sparen. Dies gilt insbesondere für die Übertragung einer Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt. In diesem Fall gibt es mehrere Vorteile:

  • durch gestaffelte Übertragung können die Freibeträge alle 10 Jahre ausgenutzt werden;
  • die Übertragung erfolgt zu heutigen Werten, künftige Wertsteigerungen spielen keine Rolle mehr;
  • es herrscht Rechtssicherheit, weil auch künftige Steuererhöhungen keine Rolle mehr spielen;
  • der Kapitalwert des vorbehaltenen Nießbrauchs mindert den Steuerwert der Schenkung;
  • die Rechtsposition des Schenkers wird nicht nur durch den im Grundbuch eingetragenen Nießbrauch abgesichert, sondern auch durch Rückforderungsklauseln für unvorhergesehene Fälle, wie beispielsweise ein Vorversterben des Beschenkten.

Durch geschickte Kombination der geschilderten Maßnahmen lässt sich für die meisten, auch wohlhabenden Familien die steuerfreie Übertragung des Vermögens in die nächste Generation sicherstellen. Wer hingegen das Problem verdrängt, dessen Familie wird durch Erbschaftsteuern belastet, die sehr schnell 20 oder gar mehr Prozent der Vermögenssubstanz auffressen. Sorgen Sie deshalb vor und lassen Sie sich von unseren kompetenten Ansprechpartnern für Steuer- und Erbrecht in München in unserer Kanzlei beraten.