Schenkungen

Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sparen!

Freibeträge können alle 10 Jahre ausgenutzt werden. Bereits deshalb ist die vorweggenommene Erbfolge ein probates Mittel, um Erbschaftsteuer zu sparen. Häufig läßt sich dadurch auch Einkommensteuer sparen, weil die nächste Generation auf die Erträge aus dem übertragenen Vermögen keine oder nur eine geringere Einkommensteuer zahlen muß.

All diese Aspekte müssen sorgfältig abgewogen werden. Wir beraten Sie hierzu und gestalten die vorweggenommene Erbfolge für Sie.

Versorgungsleistungen zu Gunsten des Übergebers, Absicherung des Übergebers durch Rückfallklauseln, Nießbrauchsvorbehalt oder Wohnrecht

So vorteilhaft die vorweggenommene Erbfolge ist, um Vermögen langfristig in der Familie zu erhalten, so wichtig ist es doch auch, die Absicherung des Übergebers, also der älteren Generation, zu beachten. 
Aus Erfahrung wissen wir, wie oft Unvorhergesehenes passiert. Wir bauen dem durch geeignete Absicherungsmechanismen vor.

Frühzeitige Beteiligung der Nachfolgegeneration am Unternehmen

Hier gilt es zunächst, Vor und Nachteile abzuwägen. Häufig wird man die Beteiligung so gestalten, daß eine „Notbremse“ existiert, wenn die Nachfolger die Erwartungen enttäuschen.

Gründung von Familiengesellschaften

Eine Erbengemeinschaft ist regelmäßig nicht das geeignete Mittel, um Vermögen langfristig in der Familie zu halten. Hier bietet sich ein „Familienpool“ an, der das Vermögen, beispielsweise wertvolle Immobilien, für die Familie verwaltet und über die Generationen hinweg zusammenhält.

Gründung einer Familienstiftung oder einer gemeinnützigen Stiftung

Die Familienstiftung dient, ähnlich der Familiengesellschaft, dem Zweck, Vermögen langfristig für die Familie zu halten. Die gemeinnützige Stiftung hingegen bietet sich für Privatpersonen an, die, beispielsweise weil sie kinderlos sind, keine Nachfolger haben. Die Gründung einer Stiftung, in der einen oder in der anderen Form, bedarf spezifischen Knowhows, welches wir unseren Mandanten anbieten können.