Warnung vor Zetteltestamenten!

Wie man es nicht machen soll, zeigt ein neuer Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 3 W 96/23): Der Verstorbene hatte auf einem Zettel notiert: „BB kriegt alles“ und diesen Zettel mit Datum unterschrieben. Die Beweisaufnahme ergab, dass er seine Lebensgefährtin immer „BB“ nannte. Erst nach jahrelangem Prozess wurde sie allerdings als Erbin anerkannt, denn bei solchen „Testamenten“ ist immer fraglich, ob es wirklich ernst gemeint ist, ob also der sogenannte Testierwille vorliegt. Daher der klare und eindeutige Rat: Ein Testament sollte immer auch als solches in der Überschrift bezeichnet werden oder alternativ sollte man schreiben „Mein letzter Wille“.