Pflichtteilsverzicht: Höhere Notarkosten

Nicht selten verzichten Kinder gegenüber ihren Eltern für den ersten Erbfall auf ihren jeweiligen Pflichtteilsanspruch. Damit wird das sogenannte Berliner Testament abgesichert, bei dem sich Eltern wechselseitig zu Alleinerben einsetzen. Der überlebende Ehegatte hat so die Sicherheit, dass er keine Pflichtteilansprüche auszahlen muss. Ein solcher Vertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung. Bislang haben viele Notare zur Gebührenberechnung nur das Vermögen eines Elternteils zugrundgelegt. Hierzu hat der Bundesgerichtshof nunmehr (leider) entschieden, dass aber maßgebend das Gesamtvermögen beider Eltern ist. Solche Beurkundungen, die ohnehin schnell einige tausende Euro kosten, werden also leider noch teurer (BGH, Beschluss vom 11.10.2023 – IV ZB 26/22). Um solche Kosten zu sparen, ist es überlegenswert, ob es nicht genügt, wenn in das Berliner Testament eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel eingebaut wird, wonach beim Tod des zweiten Ehegatten dasjenige Kind enterbt ist, welches beim Tod des ersten den Pflichtteil gefordert hatte.