Teilungsversteigerung: Ein Beitritt ist essenziell!

Gerichtliche Teilungsversteigerungen sind bei zerstrittenen Erbengemeinschaften immer häufiger anzutreffen.

Beispiel:

Tochter T und Sohn S haben die verwitwete W beerbt, der Nachlass besteht im Wesentlichen aus einem wertvollen Villengrundstück in Altperlach. S möchte es in der Familie behalten, kann T aber nicht auszahlen, weil man sich über den Wert nicht einig wird. Da T Geld sehen will, beantragt sie bei Gericht die Teilungsversteigerung. S lässt dies resigniert über sich ergehen.

Passivität ist in dieser Situation ein großer Fehler! Denn der Antragsteller des Verfahrens, also T, hat alle Trümpfe in der Hand. Beispielsweise könnte T andere Interessenten vom Bieten abhalten, indem sie ankündigt, einen Zuschlag an diese zu verhindern. So könnte sie im Ergebnis das Grundstück selbst zu einem günstigen Preis ersteigern. Selbst wenn S mitsteigert, könnte sie den Zuschlag an ihn verhindern.

Was ist zu tun? In einer solchen Situation empfiehlt es sich dringend, dem Teilungsversteigerungsverfahren beizutreten. Wenn S dies tut, kann T den Zuschlag an ihn als Meistbietenden ebenso wenig verhindern, wie T verhindern könnte, dass jemand anders als Meistbietender den Zuschlag erhält. Denn für die Versagung des Zuschlags bedarf es dann sowohl der Zustimmung der T als auch des S.