Erbschaftsteuer sparen mit der „Geld-GmbH“

Nunmehr hat die Finanzverwaltung eine wichtige Zweifelsfrage zum neuen Erbschaftsteuerrecht geklärt: Festgeld stellt nach ihrer Ansicht kein sog. schädliches Verwaltungsvermögen dar. Dies eröffnet die Möglichkeit zur steuerfreien Vermögensübertragung: Festgeld wird in eine GmbH (oder eine GmbH & Co. KG) eingebracht, anschließend werden die Anteile an die nächste Generation verschenkt und diese wählt die 100-prozentige Steuerbefreiung nach §§ 13 a, b ErbStG.

So verlockend eine solche Gestaltung ist, sie muß fachkundig und unter Berücksichtigung zahlreicher Gesichtspunkte durchgeführt werden, beispielsweise muß darauf geachtet werden, daß die Finanzverwaltung keinen Mißbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO annehmen kann.