Zentrales Testamentsregister beschlossen

Bundestag beschließt Einrichtung eines zentralen Testamentsregisters

Am 02.12.2010 hat der Bundestag eine längst überfällige Neuerung beschlossen. Bisher wurde der jeweilige Verwahrungsort von Testamenten und anderen erbfolgerelevanten Urkunden dezentral bei ca. 5.200 Stellen auf Karteikarten registriert. Das neue Gesetz sieht nunmehr vor, daß die Bundesnotarkammer ein elektronisch geführtes zentrales Testamentsregister einrichtet, bei dem alle Testamente und sonstige erbfolgerelevanten Urkunden erfaßt werden, die von deutschen Gerichten verwahrt werden.

An dem Verwahrungssystem selbst ändert sich nichts: Das Testament wird, wenn gewünscht, vom Erblasser bei dem für ihn zuständigen Nachlaßgericht verwahrt. In diese amtliche Verwahrung können sowohl notariell beurkundete als auch privatschriftlich verfaßte Testamente gegeben werden.