Groll, Gross & Steiner: TOP-Kanzlei 2019

In der WirtschaftsWoche (Ausgabe 50 vom 29.11.2019) wurde Groll, Gross & Steiner im Rechtsgebiet „Erbrecht“ als TOP-Kanzlei 2019 ausgezeichnet. Das Handelsblatt ließ im Vorfeld mehr als 930 Juristen in 198 Sozietäten befragen, die so entstandene Liste wurde von einer Expertenjury ausgewertet. Das Ergebnis ist eine Liste mit 30 im Gebiet des Erbrechts führenden Kanzleien im gesamten Bundesgebiet.