Abgeltung einer Leasingsonderzahlung durch Entfernungspauschale und pauschale Kilometersätze

Verwendet ein Arbeitnehmer einen geleasten PKW für Auswärtstätigkeiten und
macht er dafür die tatsächlichen Kosten geltend, kann nach der Rechtsprechung
des BFH eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung in Höhe der
anteiligen beruflichen Nutzung des PKW zu den sofort abziehbaren Werbungskosten
gehören.

Soweit allerdings der Arbeitnehmer den PKW auch für die Wege zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte einsetzt, ist die Leasingsonderzahlung durch die
Entfernungspauschale abgegolten. Dies hat der BFH mit Urteil vom 15.04.2010 VI R
20/08 entschieden. Mit der Entfernungspauschale seien sämtliche, durch die Wege
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte veranlassten Kosten abgegolten, also auch die
anteilige Leasingsonderzahlung.

Der BFH hat zudem klargestellt, dass der sofortige steuerliche Abzug der
Leasingsonderzahlung in Höhe des auf die Auswärtstätigkeit entfallenden
Nutzungsanteils nicht in Betracht kommt, soweit der Arbeitnehmer während der
Laufzeit des Leasingvertrags die Kraftfahrzeugkosten nach pauschalen
Kilometersätzen geltend macht. Durch die Pauschalbetragsrechnung seien ebenfalls
sämtliche mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbundenen Kosten abgegolten.

(BFH-Pressemitteilung vom 30.06.2010)

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