Senioren und Abgeltungsteuer

In den nächsten Wochen und Monaten fertigen viele Steuerzahler die
Steuererklärung für 2010 an. Dabei kann es sich auch für Rentner oder Pensionäre
lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Vor allem, wer Zinsen aus Sparguthaben
von mehr als 801 Euro (bei Verheirateten 1.602 Euro) im Jahr erhalten hatte, hat
womöglich zu viel Abgeltungsteuer gezahlt.

Seit dem Jahr 2009 werden bei Kapitalgewinnen, also z. B. bei Zinsen,
automatisch 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf.
Kirchensteuer von der Bank einbehalten. Damit ist die Einkommensteuer auf die
Kapitaleinkünfte abgegolten und der Steuerzahler braucht die Kapitalerträge
grundsätzlich nicht mehr in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Da die Bank
den Abzug der Abgeltungsteuer pauschal durchführt, wird ein günstigerer
persönlicher Steuersatz oder der Altersentlastungsbetrag nicht berücksichtigt.

Daher kann es sich lohnen, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Statt der
25 % Abgeltungsteuer kann dann der möglicherweise günstigere persönliche
Steuersatz berücksichtigt werden und der Steuerzahler erhält die zu viel von der
Bank einbehaltene Abgeltungsteuer zurück. Zudem kann in diesen Fällen der
Altersentlastungsbetrag berücksichtigt werden. Dies ist ein Freibetrag, der
allen Steuerzahlern zusteht, die mindestens 64 Jahre alt sind und neben ihrer
Rente oder Pension noch weitere Einkünfte haben, z. B. aus einer Nebentätigkeit,
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder aus Sparguthaben (Zinsen). Der
Freibetrag beträgt maximal 1.900 Euro im Jahr. Grundsätzlich wird der Freibetrag
automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Aber aufgepasst, bei Zinseinnahmen und
anderen Gewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist dies anders. Hier
muss der Steuerzahler eine Günstigerprüfung beantragen. Dazu muss der
Steuerzahler auf der Anlage KAP in Zeile 4 die Günstigerprüfung ankreuzen.

(Information des Bundes der Steuerzahler e. V.)