Systemwechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren verfassungswidrig

Im Jahr 2001 ist das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren zugunsten
des Halbeinkünfteverfahrens abgeschafft worden. Durch die damit zusammenhängende
gesetzlich vorgeschriebene Verrechnung von nicht belasteten und belasteten
Eigenkapital-Teilbeträgen konnte Körperschaftsteuerguthaben verloren gehen, wenn
nicht bestimmte Ausschüttungsgestaltungen vorgenommen wurden.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17.11.2009 1 BvR 2192/05
diese Regelung für unzulässig erklärt, weil die technische Umgliederung des
Eigenkapitals zu ungleichen Belastungen zwischen den Kapitalgesellschaften
geführt hat.

Das Gericht fordert den Gesetzgeber auf, spätestens mit Wirkung zum
01.01.2011 eine gesetzliche Neuregelung zu treffen, um den Erhalt des
Körperschaftsteuerguthabens zu gewährleisten. Von einer Neuregelung würden
allerdings nur Steuerfälle profitieren, die noch nicht bestandskräftig sind.

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie

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