Depots und Konten bei verschiedenen Banken: Antrag auf Verlustbescheinigung bis zum 15.12.2010 stellen

Die Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 hat den Steuerzahlern einen
neuen jährlichen Stichtag beschert, den 15. Dezember. Bis zu diesem Stichtag
können Anleger gegenüber ihrer inländischen Depotbank beantragen, dass diese für
das ablaufende Kalenderjahr eine sog. Verlustbescheinigung über nicht
ausgeglichene Verluste ausstellt. Diese Bescheinigung ist zwingend erforderlich,
wenn Verluste und Gewinne des Anlegers, die er bei verschiedenen Banken erzielt
hat, in der Einkommensteuererklärung verrechnet werden sollen.

Vor Einführung der Abgeltungsteuer bedurfte es einer solchen Bescheinigung
nicht. Anleger verrechneten ihre Gewinne und Verluste aus Kapitaleinkünften
automatisch in der jeweiligen Einkommensteuererklärung miteinander. Nach
Einführung der Abgeltungsteuer erledigen dies jedoch in der Regel bereits die
Banken. Doch was passiert, wenn jemand bei mehreren Banken Depots und/oder
Konten hat? Wer bei einer Bank im Jahr 2010 Gewinne erzielt und bei einer
anderen Bank Verluste gemacht hat, muss bis zum 15.12.2010 einen
unwiderruflichen Antrag an die jeweilige Bank richten, wenn diese die Verluste
bescheinigen soll.

Nur mit dieser Bescheinigung können die Verluste bei einer Bank mit den
Gewinnen bei einer anderen Bank künftig in der Einkommensteuererklärung
verrechnet werden. Liegt die Verlustbescheinigung nicht vor, gehen die Verluste
zwar nicht verloren, die Bank trägt sie aber automatisch auf das nächste Jahr
vor. Eine Verrechnung erfolgt dann in späteren Jahren. Die aktuellen Gewinne
werden hingegen voll versteuert.

(Auszug aus Pressemitteilung des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine
e. V. vom 01.12.2010)