Koalition plant „Dezember-Lösung“ beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1.000 Euro soll noch
im Jahre 2011 und nicht wie von der christlich-liberalen Koalition ursprünglich
geplant erst 2012 wirksam werden. Ein Vertreter der Bundesregierung erläuterte
am Mittwochmorgen im Finanzausschuss, es werde derzeit von der Regierung
geprüft, die Entlastung der Arbeitnehmer mit der Dezember-Gehaltsabrechnung
wirksam werden zu lassen. Da die Lohnsteueranmeldung für die Dezember-Gehälter
erst im Januar 2012 erfolgen werde, werde diese ”Dezember-Lösung“ erst den
Bundeshaushalt 2012 belasten. Das Bundeskabinett werde sich am 02.02.2011 mit
der Maßnahme befassen.

Außerdem teilte die Regierung mit, dass 17 der im Steuervereinfachungsgesetz
vorgesehenen Maßnahmen bereits 2011 wirksam werden sollen, 12 Maßnahmen erst ab
2012. Die Bundesregierung wolle, so wurde weiter mitgeteilt, die mit dem
Vereinfachungsgesetz vorgesehenen Entlastungen von 590 Millionen Euro allein
tragen. Somit würden Länder und Kommunen nicht belastet.

Die Oppositionsfraktionen verlangten Aufklärung über das Wirksamwerden
weiterer Maßnahmen wie der Gewährung von Kindergeld bei volljährigen Kindern in
Schul- und Berufsausbildung. Hier soll in Zukunft auf die Einkommensüberprüfung
verzichtet werden. Die Oppositionsfraktionen wollten wissen, ob nun die Angabe
der Regierung, die Maßnahme komme erst 2012, richtig sei oder eine Äußerung der
FDP-Fraktion, wonach das Inkrafttreten in diesem Jahr noch Gegenstand der
Prüfungen sei. Daraufhin erklärte die Regierung, die Koalition habe sich darauf
verständigt, die Änderung bei Kindergeld und Kinderfreibetrag für volljährige
Kinder erst 2012 wirksam werden zu lassen.

(Auszug aus den aktuellen Meldungen des Deutschen Bundestages vom 19.01.2011)