Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Gehaltsverzicht durch Gesellschafter-Geschäftsführer

Der BFH hat mit Urteil vom 03.02.2011 VI R 4/10 entschieden, dass kein
lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt, wenn ein beherrschender
Gesellschafter-Geschäftsführer auf Entgeltsansprüche (Weihnachtsgeld) gegenüber
der GmbH verzichtet.

Ein Zufluss von Arbeitslohn könne zwar bei beherrschenden Gesellschaftern
auch fingiert werden; dies gilt nach Auffassung des BFH aber nur, wenn sich die
Vergütungen auf das Einkommen der Gesellschaft ausgewirkt haben. Im Streitfall
sind die Beträge weder als Gehaltsaufwand erfasst, noch in bar ausgezahlt oder
auf ein Konto des Geschäftsführers überwiesen worden. Ein Zufluss könne daher
nicht angenommen werden.

Das Urteil im Volltext