Erleichterungen bei der Bilanzierung für „Kleinstgesellschaften“

Im Rahmen des MicroBilG (BGBl 2012 I S. 2751) sind Erleichterungen bei der
Rechnungslegung von sog. Kleinstkapitalgesellschaften (dazu gehören insbesondere
GmbHs und regelmäßig auch GmbH & Co. KGs) in Kraft getreten.

Betroffen sind Gesellschaften, die mindestens zwei der nachfolgenden
Größenkriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht
überschreiten:

Bilanzsumme 350.000 €

Umsatzerlöse 700.000 €

Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt) 10

 

Für diese Gesellschaften gelten bereits für Jahresabschlüsse zum 31.12.2012
folgende Erleichterungen:

Auf die Aufstellung des Anhangs kann unter
bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden.

Die Gliederungstiefe der Bilanzen und GuV wird
verringert.

Statt der elektronischen Offenlegung kann die
Hinterlegung der Bilanz gewählt werden; Interessenten erhalten dann nur auf
Antrag und gegen Gebühr Einsicht.