Bundesrat fordert 5 %-Zuschlag für Steuersünder

Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung klargestellt, dass
Straffreiheit bei einer steuerlichen Selbstanzeige künftig nur noch dann
eintreten soll, wenn der Steuersünder neben den hinterzogenen Steuern auch einen
Zuschlag in Höhe von fünf Prozent auf den Hinterziehungsbetrag entrichtet. Diese
Forderung erhob der Bundesrat im Rahmen seiner Stellungnahme zur beabsichtigten
Reform der steuerlichen Selbstanzeige.

Die Bundesregierung möchte die entsprechenden Regeln neu fassen, da in
jüngster Vergangenheit eine regelrechte Flut dieser Anzeigen festzustellen war.
Nach Darstellung der Bundesregierung beruhen diese zu einem erheblichen Teil auf
dem Ermittlungsdruck, der durch den Ankauf von Datenträgern aus dem Ausland
entstanden ist, die steuerrelevante Daten enthielten. Dabei fiel jedoch auf,
dass sich die Anzeigen häufig ausschließlich auf das durch
Medienveröffentlichungen bekannt gewordene Herkunftsland der Datenträger sowie
die dort genannten Geldinstitute beschränkten. Ein Missbrauch der Selbstanzeige
im Rahmen einer "Hinterziehungsstrategie" scheine daher naheliegend.

Die Neuregelung soll folglich dazu dienen, für die Zukunft das planvolle
Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung zu belohnen.
Künftig muss eine Selbstanzeige umfassend alle Hinterziehungssachverhalte, die
strafrechtlich noch nicht verjährt sind, enthalten, damit die Rechtsfolge der
Straffreiheit eintritt. Strafbefreiung soll nur noch derjenige erwarten dürfen,
der alle noch verfolgbaren Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig
offenbart.

(Auszug aus Pressemitteilung des Bundesrates vom 11.02.2011)