Gleichbehandlung von Ehegatten und Lebenspartnern

Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sollen bei der Erbschaft- und
Grunderwerbsteuer Ehegatten gleichgestellt werden.

Bei der Erbschaftsteuer bedeutet dies insbesondere, dass der Lebenspartner
künftig wie der Ehegatte nach der (günstigsten) Steuerklasse I besteuert wird.
Der persönliche Freibetrag von 500.000 € entspricht bisher schon dem von
Ehegatten.

Ferner soll der Erwerb eines Grundstücks durch den Lebenspartner –
entsprechend der Regelung bei Ehegatten – von der Grunderwerbsteuer befreit
werden.

Die Änderungen sollen ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 wirksam
werden.