Einkommensteuer: Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe

Aufgrund einer kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilt die
Bundesregierung mit, dass die Gleichstellung der eingetragenen
Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht zeitnah erfolgen soll.
Derzeit werden hierzu Gesetzgebungsvorschläge vom Bundesfinanzministerium
ausgearbeitet. Damit werde unter anderem die Entscheidung des BVerfG zur
Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe umgesetzt.

Ergänzend teilte die Bundesregierung mit, dass auch in weiteren Bereichen wie
der gesetzlichen Unfallversicherung und dem BAföG gesetzliche Änderungen zur
Gleichstellung geprüft werden.

Auszug aus hib-Meldung des Bundestags vom 24.03.2010