EU-Ministerrat beschließt Vereinfachung zur elektronischen Rechnung

Der EU-Ministerrat hat am 13.07.2010 Änderungen der
EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (MwStSystRL) 2006/112/EC beschlossen. Eine der
wesentlichen Änderungen betrifft die Vereinfachung der elektronischen Rechnung.
Ziel des EU-Ministerrates war die vermehrte Anwendung von elektronischen
Rechnungen, die zu Kostenreduzierungen in den Unternehmen führen soll.

Der neu gefasste Art. 233 MwStSystRL vereinfacht die
Anwendungsvoraussetzungen für elektronische Rechnungen und stellt diese
den Papierrechnungen gleich. Es wird zukünftig den Beteiligten einer
Rechnungstellung überlassen, die Authentizität, Integrität und Lesbarkeit einer
Rechnung sicherzustellen, und zwar unabhängig davon, ob die Rechnung auf Papier
gedruckt oder elektronisch übermittelt wird. Zulässig sind hierfür alle
Verfahren, die einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den erbrachten
Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen und der Rechnung zuverlässig herstellen.
Die bislang verpflichtend vorgeschriebene digitale Signatur bzw. das
EDIFACT-Verfahren werden nur noch beispielhaft angeführt. Über diese
Vereinfachung hinaus wird den in den Mitgliedstaaten zuständigen Behörden zu
Kontrollzwecken ein online-Zugriffsrecht auf die Rechnungen eingeräumt. Diese
Zugriffsmöglichkeit soll auch grenzüberschreitend möglich sein.

Die EU-Mitgliedstaaten haben bis Ende 2012 Zeit, die neue Direktive in
nationales Recht umzusetzen. Im Zuge ihres Planes zur Realisierung des 25
%-Nettoabbauziels der Bürokratiekosten arbeitet das Bundesfinanzministerium
bereits an einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes, die die elektronische
Rechnung betreffen. Eine beschlussfähige Fassung soll dem Kabinett noch in
diesem Jahr vorliegen.

(Information des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V.)