Anforderungen an elektronische Rechnungen für umsatzsteuerliche Zwecke ab 01.07.2011

Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 ist vorgesehen, die bislang
sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen zu
reduzieren.

Betroffen sind Rechnungen, die per E-Mail, ggf. mit PDF- oder
Textdateianhang, per Computer-Telefax oder Fax-Server, per Web-Download oder im
Wege des Datenträgeraustausches (EDI) übermittelt werden.

Eine elektronische Signatur wird künftig nicht mehr vorgeschrieben. Der
Unternehmer muss stattdessen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit
des Inhalts sowie die Lesbarkeit der Rechnung gewährleisten. Gelten soll dies
mit Wirkung vom 01.07.2011.

(Näheres hierzu können Sie dem Frage-Antwort-Katalog, welchen Sie

hier
finden, entnehmen)