Entlastungsbetrag auch für Verheiratete? – Beschwerde beim EuGH anhängig

Nach § 24b EStG können Alleinerziehende, wenn zu ihrem Haushalt mindestens
ein Kind gehört, einen Entlastungsbetrag i. H. von 1.308 Euro geltend
machen, sofern keine weitere erwachsene Person dieser Haushaltsgemeinschaft
angehört.

Sowohl der BFH (Az.: III R 4/05) und auch das BVerfG (Az.: 2 BvR 310/07)
sehen in der Nichtgewährung des Entlastungsbetrags für verheiratete Eltern
keine
verfassungswidrige Benachteiligung. Mittlerweile wurde gegen diese
Entscheidungen unter dem Aktenzeichen 45624/09 Beschwerde beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.

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