Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Aufbewahrung digitaler
Unterlagen bei mittels Registrierkassen gebuchten Geschäftsvorfällen mit
Schreiben IV A 4 – S 0316/08/10004-05 herausgegeben.
Nähere Informationen und das entsprechende BMF-Schreiben finden Sie
hier.