Wechsel in die PKV für Arbeitnehmer erleichtert

Durch das vom Bundesrat verabschiedete GKV-Finanzierungs­gesetz haben sich die
Voraus­setzungen für einen Wechsel von der gesetz­lichen in die private
Kranken­versicherung (PKV) verändert. Jetzt kann jeder gesetzlich
kranken­versicherte Arbeit­nehmer, dessen Monatseinkommen (anteilig erzielte
Jahresarbeitsentgelte werden hochgerechnet) im Kalenderjahr die allgemeine
Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro überschreitet, als
freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln. Da diese
Regelung bereits zum 31.12.2010 in Kraft tritt, kann ein Wechsel zur PKV auch
schon ab dem 01.01.2011 erfolgen, wenn das anteilige Arbeitsentgelt des
Arbeitnehmers die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2010 überschritten hat und
auch im Jahr 2011 überschreiten wird.

Berufsanfänger und Personen, die erstmals eine Beschäftigung in Deutschland
aufnehmen, können einmalig zwischen GKV und PKV wählen, sofern ihr
Arbeitsentgelt oberhalb dieser Grenze liegt. Darüber hinaus können bisher privat
Versicherte in der PKV bleiben, die nach der Eltern- oder Pflegezeit eine
Teilzeitbeschäftigung aufnehmen und ein Einkommen unterhalb der
Versicherungspflicht beziehen. Dabei muss die Arbeitszeit mindestens um die
Hälfte reduziert sein. Ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht ist
innerhalb von drei Monaten bei der Krankenkasse zu stellen, an die die
Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

(Siehe www.bundesgesundheitsministerium.de)