Frist für Erstattung von Vorsteuerbeträgen im EU-Raum für 2009 wird verlängert

Die Finanzverwaltung hat die Antragsfrist für die Erstattung von
Vorsteuerbeträgen aus anderen EU-Mitgliedstaaten (bisher regelmäßig der 30.09.
des Folgejahres) für das Jahr 2009 auf den 31.03.2011 verlängert (siehe
BMF-Schreiben vom 01.11.2010 – IV D 3 – S 7359/10/10004).